05 Jan
05Jan

Viele Webseiten konfrontieren ihre Besucher mit einem Hinweis auf Cookie-Verwendung. Die meisten Nutzer sind davon aber ziemlich genervt. Die Daten-“Kekse“ erleichtern dem Werbetreibenden, die Konsumenten noch gezielter und vor allem wiederholt sehr gezielt anzusprechen. Cookies sind auch dazu da, Nutzer wiederzuerkennen und ihnen das Surfen auf einer Website zu erleichtern, so dass der Nutzer seine Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch neu eingeben muss. Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die so genannte „Cookie-Richtlinie“. EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland in diesem Falle nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht. Dennoch gilt als rechtlich sicherster Weg: Seitenbetreiber sollten die Einwilligung der Nutzer einholen. Der Einwilligungstext sollte beim ersten Aufruf der Seite eingeblendet werden.

 
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